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In Deutschland ist es strafrechtlich verboten, eine Scheinehe einzugehen. Zu hoch wäre sonst die Zahl derer, die sich beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung durch eine Heirat erschleichen würden. Diese Paragraphen sind aber eher eine Erfindung der Moderne. Erinnern wir uns an frühere Zeiten: noch im 20. Jahrhundert wurden in Deutschland arrangierte Ehen geschlossen, um das Vermögen oder das Ansehen der Partner oder einer der Partner positiv zu beeinflussen. Einen Partner zu finden , war also Sache der Familie. Auch heute werden solche Ehen noch in einigen Kreisen geschlossen – und nicht strafrechtlich verfolgt. Sind das keine Scheinehen? Immer hin wird diese Ehe doch geschlossen, damit einer der Partner sein Vermögen vermehren kann, genauso wie bei der Variante der Scheinehe, die strafrechtlich verfolgt wird. Bei letzterem ist die persönliche Bereicherung ein wesentlicher Punkt, um den Strafbestand zu erfüllen.

Wo liegt also der Unterschied?
Bei sogenannten arrangierten Ehen sind die Ehepartner meist Kinder reicher Geschäftsleute oder selbst schon erfolgreich im Berufsleben. Sie wollen ihren Status und ihre Geldbörse durch eine Hochzeit aufmöbeln.
Bei einer Scheinehe, die strafrechtlich verfolgt wird, werden häufig binationale Ehen geschlossen. Ein Ehepartner bezahlt den Anderen dafür, ihn zu heiraten und so eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Manchmal wollen diese Menschen aus guten Gründen ihrem Land entfliehen. Die Unterschiede liegen nun offensichtlich in den Gründen für eine Ehe und in der gesellschaftlichen Schicht.

Zu unterscheiden, ob es sich um eine Scheinehe handelt oder nicht, ist ohnehin schwer zu entscheiden. Muss man sich denn lieben, um in einem gemeinsamen Haushalt zu leben? In beiden Fällen ist das nicht nötig. Um sich sicher zu sein, müsste man zweifelsfrei feststellen können, ob die Ehepartner sich lieben. Dass das niemandem möglich ist, kann man überhaupt eine Scheinehe beweisen?

Heute werden außerdem einige Formen der Scheinehe positiv bewertet. Ein Beispiel dafür ist die Zeit des Naziregimes. Deutsche, die im Ausland Schutzehen eingingen, um einer Verfolgung zu entgehen, wurde kein Vorwurf gemacht, ganz im Gegenteil: diese Form der Hilfeleistung wird bis heute positiv bewertet. Wenn eine Deutsche aber heutzutage mit einem Serben eine Scheinehe eingeht, der durchaus in seinem Land politisch verfolgt werden kann, um ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen, ist dies strafbar. Der moralische Aspekt hinter beiden Geschichten ist in jedem Fall, einem Menschen der in seiner Heimat verfolgt wird, zu helfen. Wo bleibt da die Logik? Oder ist alles nur eine Frage der Perspektive?

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